DER BEWERB 2024

 (letzte Änderung 24.03.2024)

Charakter der ONE-Trophy 2024

Die [ONE] ist ein Offroad- und Navigations-Wettbewerb für Teams 1, 2 oder 3 Geländewagen. Ziel des Fahrbewerbes ist es, vom Start bis zum Ziel möglichst rasch vorgegebene Offroad-Roadbooks zu bewältigen.

Mensch und Material werden bis an die Grenzen gefordert, Materialschlachten werden aber vermieden. Der gesamte Bewerb zielt auf eine sinnvolle, sichere und materialschonende Bewältigung ab.

Die Teams messen sich an insgesamt 5 Bewerbstagen (aufgeteilt auf 3 Etappen) untereinander in verschiedenen Disziplinen:

Ein freundlicher und netter Umgangston, Hilfsbereitschaft und Respekt sind unsere größten Ziele. Nichts freut uns mehr, als eine erfolgreiche Veranstaltung im Sinne der Teilnehmer.


Teilnehmer & Teams

Teilnahmeberechtigt sind nur Vereinsmitglieder des Enduro- und Motorsportvereins 4WD-EVENTS mit Sitz in Riedlingsdorf/Österreich. Für eine Startberechtigung ist also eine ordentliche (€ 600,00) oder außerordentliche (€ 400,00) Mitgliedschaft notwendig.


Die Leistungsfähigkeit der Teilnehmer muss den Anforderungen der Veranstaltung gerecht werden.
Wir behalten uns deshalb das Recht vor, Teilnehmern die Anmeldung zu verwehren, wenn diese den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen scheinen. Die Teilnehmer haben - falls die Leistungsfähigkeit bzw. - bereitschaft während der Veranstaltung die Anforderungen übersteigen - keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

Teilnehmer sollten (bei Anmeldung) gesundheitliche Probleme bekanntgeben, welche den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, und müssen ggf. persönlich benötigte Medikamente in ausreichender Menge mitführen. Da sich alle Teams in einem riesigen Areal bewegen, gibt es KEINE mobile ärztliche Versorgung. Wir raten deshalb dringend zu einer entsprechenden ReiseSchutz- und/oder Unfall-Versicherung.

Teilnehmer, welche durch unsportliches Verhalten oder Betrug (“Ein Teilnehmer zeigt ein unsportliches Verhalten, wenn dieses im Gegensatz zur sportlichen Gesinnung steht, d.h. er setzt Mittel ein, die dem Gedanken eines fairen Wettkampfes widersprechen“) auffallen, werden mit Sanktionen (Strafzeiten) geahndet bzw. können auch zum Ausschluss bzw. zur Disqualifikation führen. Eine Teilnahme von Fahrern oder Beifahrern unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmittel wird nicht geduldet!

Weiters behalten wir uns auch das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen die Teilnahme zu verweigern.

Ein "Team" besteht aus 1, 2 oder 3 Fahrzeugen und mind. 2 Personen.

 


Fahrzeuge und Ausstattung

Da die Veranstaltung aber zum Teil auch auf öffentlichen Straßen stattfindet (eigene Streckenwahl der Teilnehmer), ist die Teilnahme mit extrem umgebauten Trophyfahrzeugen (wenn auch "schein-angemeldet" mit gültigem Pickerl) nicht möglich und auch nicht erwünscht.


Verhalten während der Veranstaltung

Es wird erwartet, dass sich alle Personen während der Veranstaltung "entsprechend" verhalten.

Teilnehmer oder Zuseher, welche durch ihr Benehmen wiederholt negativ auffallen, werden von der Veranstaltung verwiesen. Dazu zählt unter anderem unnötiges Lärmen und Randalieren, die Verschmutzung des Geländes und der Umgebung, das Befahren von erkennbar privaten Geländeabschnitten oder Wegen, die Nichtbeachtung der vom Besitzer, der Behörden oder vom Veranstalter aufgestellten Hinweise oder Verbotsschilder, etc.

Eventuelle weitere Vorschriften (lokal bedingte) können bei den Team-Besprechungen bekannt gegeben werden oder sind in den Boardkarten vermerkt.


Leistungen

Gesamte Vorbereitung, Organisation und Durchführung der ONE-Trophy 2024 
Unfallversicherung *) Clubveranstaltung! Die Teilnehmer müssen/sollten eine entsprechende private Unfall-Versicherung haben!
Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Trophy 2024
Sämtliches Kartenmaterial, Roadbooks, Boardkarten, …
4 x Pension inkl. Frühstück und Abendessen (2 x schlafen wir auf Grund von 2 Zweitages-Roadbooks im Freien)
alle Getränke in der Pension (außer harte „Bargetränke“).
Siegerehrung mit Urkunden für alle Teilnehmer und Pokale für die ersten drei PlätzeSachpreise
Parkplatz für Zugfahrzeuge, Anhänger direkt bei der Pension (Start = Ziel), ca. 2.5 Std von der rumänischen Grenze entfernt


Absage, Abbruch oder Stornierung 

Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen widriger Verhältnisse, in Fällen höherer Gewalt oder bei Ausfall der Veranstaltungsleiter muss die Veranstaltung abgesagt werden. In diesem Falle wird das gesamte einbezahlte Startgeld rückerstattet.

Bei Abbruch einer bereits begonnenen Veranstaltung aus Sicherheitsgründen, wegen widriger Verhältnisse, in Fällen höherer Gewalt oder bei Ausfall der Veranstaltungsleiter während der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Startgeldes. Selbiges gilt für Teilnehmer, welche während der Veranstaltung ausgeschlossen werden oder ausfallen.

*) Das Nenngeld, oder auch Startgeld ist bei sportlichen Wettkämpfen ein Geldbetrag, der vom Teilnehmer zu entrichten ist, um an der Veranstaltung teilnehmen zu dürfen. Das Nenngeld kann vom Veranstalter oder im Reglement festgesetzt sein. Mit Abgabe der Nennung und des Nenngeldes kommt ein rechtskräftiger Vertrag zustande, der die definierten Leistungen beinhaltet.


Haftungsausschluss

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung, da derartige Veranstaltungen in der Natur und mit Fahrzeugen trotz gewissenhafter Vorbereitung nie ohne Risiko sind.

Jeder Teilnehmer verzichtet ausdrücklich und unwiderruflich zugleich mit seiner Anmeldung auf die Geltendmachung von allfälligen Schadensersatzansprüchen gegenüber den Veranstaltern sowie den mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragen physischen und/oder juristischen Personen. Der jeweilige Teilnehmer erklärt ausdrücklich, das Risiko der Teilnahme an der Veranstaltung aus Eigenem zu tragen und die Veranstalter sowie alle mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten physischen und/oder juristischen Personen hinsichtlich allfälliger Schadenersatzansprüche Dritter, welche auf Verletzung der nach den allgemeinen Grundsätzen ( § 1295, § 1297 ABGB) obliegenden Pflichten zur Vorsicht und Aufmerksamkeit zurückzuführen sind, schad- und klaglos zu halten. Der Unterzeichnete erklärt weiters ausdrücklich, für allfällige zivil- und strafrechtliche Ansprüche hinsichtlich der von ihm verursachten oder durch die von ihm verwendeten Fahrzeuge entstandenen Schäden aus Eigenem aufzukommen unter Verzicht auf jegliche Regressansprüche. Ferner verzichtet der Unterzeichnende ausdrücklich auf eine Anfechtung dieser Erklärung aus welchem Rechtstitel auch immer, insbesondere aus dem Titel des Irrtums. Diese Bestimmungen gelten für Fahrer, Beifahrer und Mitfahrer und sind deshalb von allen Teilnehmern bei der Anmeldung zu unterzeichnen.


Rettungs- und Bergungs-Einsätze

Bergungskosten oder Rettungseinsätze sind von den Teilnehmern zu tragen - egal ob diese vom Veranstalter oder von den Teilnehmern selbst veranlasst wurden. Wir empfehlen deshalb dringend zum Abschluss einer Versicherung, welche derartige Kosten übernimmt!

Z.B. ein österreichisches Produkt: OAFA


Werbung & Sponsoring

Die Teilnehmer verpflichten sich mit Abgabe der Anmeldung, die ausgehändigten Werbeaufkleber der Sponsoren auf den Fahrzeugen für die Dauer der Veranstaltung aufzubringen. Bitte deshalb Platz auf den Türen und auf der Motorhaube freihalten!


Elektronische Datenverarbeitung

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass zum Zwecke der Kommunikation bei Vor- und Nachbereitung die persönlichen Kontaktdaten verwaltet werden. Die erfassten persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.


Rechte an Bild und Tonmaterial

Wir behalten uns das Recht vor, Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung zu machen. Der Teilnehmer willigt ein, dass das Bild- oder Tonmaterial zu Referenz- und Werbezwecken eingesetzt werden kann und verzichtet auf seine Rechte an dem Bild- oder Tonmaterial