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Es wird erwartet, dass sich alle Personen während der Veranstaltung “entsprechend” verhalten.

Teilnehmer oder Zuseher, welche durch ihr Benehmen wiederholt negativ auffallen, werden von der Veranstaltung verwiesen. Dazu zählt unter anderem unnötiges Lärmen und Randalieren, die Verschmutzung des Geländes und der Umgebung, das Befahren von erkennbar privaten Geländeabschnitten oder Wegen, die Nichtbeachtung der vom Besitzer, der Behörden oder vom Veranstalter aufgestellten Hinweise oder Verbotsschilder, etc.

Eventuelle weitere Vorschriften (lokal bedingte) können bei den Team-Besprechungen  bekannt gegeben werden oder sind in den Unterlagen (Roadbook, etc.) vermerkt.

 
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen widriger Verhältnisse, in Fällen höherer Gewalt oder bei Ausfall des Veranstaltungsleiters muss die Veranstaltung abgesagt werden. In diesem Falle wird das gesamte einbezahlte Nenngeld*) rückerstattet.

Bei Abbruch einer bereits begonnenen Veranstaltung aus Sicherheitsgründen, wegen widriger Verhältnisse, in Fällen höherer Gewalt oder bei Ausfall der Veranstaltungsleiter während der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Nenngeldes. Selbiges gilt für Teilnehmer, welche während der Veranstaltung ausgeschlossen werden oder ausfallen.

Bei Stornierung seitens der Teilnehmer bis spätestens 31. Juli 2012 wird das einbezahlte Nenngeld zu 50% zurückerstattet. Bei Stornierungen nach diesem Zeitpunkt wir das Nenngeld nicht rückerstattet .

*) Das Nenngeld, oder auch Startgeld ist bei sportlichen Wettkämpfen ein Geldbetrag, der vom Teilnehmer zu entrichten ist, um an der Veranstaltung teilnehmen zu dürfen. Das Nenngeld kann vom Veranstalter oder im Reglement festgesetzt sein. Mit Abgabe der Nennung und des Nenngeldes kommt ein rechtskräftiger Vertrag zustande, der die definierten Leistungen beinhaltet.

 
Die Teilnehmer der Veranstaltung sind über eine Unfallversicherung abgesichert. Die Teilnahme erfolgt aber trotzdem auf eigene Gefahr und Verantwortung, da Veranstaltungen in der Natur und mit Fahrzeugen trotz gewissenhafter Vorbereitung nie ohne Risiko sind.
 
Jeder Teilnehmer verzichtet ausdrücklich und unwiderruflich zugleich mit seiner Anmeldung auf die Geltendmachung von allfälligen Schadensersatzansprüchen gegenüber den Veranstaltern sowie den mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragen physischen und/oder juristischen Personen. Der jeweilige Teilnehmer erklärt ausdrücklich, das Risiko der Teilnahme an der Veranstaltung aus Eigenem zu tragen und die Veranstalter sowie alle mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten physischen und/oder juristischen Personen hinsichtlich allfälliger Schadenersatzansprüche Dritter, welche auf Verletzung der nach den allgemeinen Grundsätzen ( § 1295, § 1297 ABGB) obliegenden Pflichten zur Vorsicht und Aufmerksamkeit zurückzuführen sind, schad- und klaglos zu halten. Der Unterzeichnete erklärt weiters ausdrücklich, für allfällige zivil- und strafrechtliche Ansprüche hinsichtlich der von ihm verursachten oder durch die von ihm verwendeten Fahrzeuge entstandenen Schäden aus Eigenem aufzukommen unter Verzicht auf jegliche Regressansprüche. Ferner verzichtet der Unterzeichnende ausdrücklich auf eine Anfechtung dieser Erklärung aus welchem Rechtstitel auch immer, insbesondere aus dem Titel des Irrtums. Diese Bestimmungen gelten für Fahrer, Beifahrer und Mitfahrer und sind deshalb von allen Teilnehmern bei der Anmeldung zu unterzeichnen.
 
 
Die Teilnehmer verpflichten sich mit Abgabe der Nennung, die ausgehändigten Werbeaufkleber der Sponsoren auf den Fahrzeugen für die Dauer der Veranstaltung aufzubringen. Bitte deshalb Platz auf den Türen und auf der Motorhaube freihalten!
 
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass zum Zwecke der Kommunikation bei Vor- und Nachbereitung die persönlichen Kontaktdaten verwaltet werden. Die erfassten persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.
 
Wir behalten uns vor, Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung zu machen. Der Teilnehmer willigt ein, dass das Bild- oder Tonmaterial zu Referenz- und Werbezwecken eingesetzt werden kann und verzichtet auf seine Rechte an dem Bild- oder Tonmaterial